Für alle künftigen Vertrage zwischen uns (Off the Huck GmbH) und dem Kunden, welche
die Vermietung von Geraten (Mietgegenstand) und, in sinngemäßer Anwendung, deren
leihweise Überlassung, zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst mit einer
schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns bindend. Dies gilt auch für die von uns
genannten Fristen und Termine. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages
ausdrücklich vor.
Unsere Preise verstehen sich in EURO und richten sich nach der am Tage des
Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abweichungen von diesen Listenpreisen in Form von Skonto, Sondervereinbarungen,
Pauschalpreisen, Rabatten, Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderen
Preisabsprachen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Die Miete wird nach Tagessatzen berechnet.
Die Miete beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand vereinbarungsgemäß unsere
Betriebsstatte verlasst oder in der Betriebsstatte bereitgestellt wurde. Die Miete endet mit
dem Tag der Rückgabe, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Soweit der
Mietgegenstand vor 14 Uhr aus- oder nach 10 Uhr zurück geliefert werden, wird der volle
Tagesmietpreis berechnet. Eine Pflicht zur Nutzung des Mietgegenstands besteht nicht,
daher werden alle Tage berechnet, auch wenn der Mietgegenstand nicht benutzt wird.
Für den Fall, dass der Mietgegenstand erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten
Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen dem Ende des
Mietvertrags und dem Tag, an dem der Mietgegenstand wieder an unserer jeweiligen
Betriebsstatte oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, die Mietpreise
gemäß der aktuell gültigen Preisliste als Nutzungsentgelt vereinbart.
Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Kunden für die Nutzungsmöglichkeit
des Mietgegenstands. Alle weiteren Kosten für Versand und Verpackung, Verschleiß und
Verbrauch werden gesondert in Rechnung gestellt.
Wird ein bestätigter Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit
durch den Kunden storniert, ist eine Abstandsgebühr in Hohe von 50 % der vereinbarten
Mietgebühren zu zahlen. Bei Stornierung des Auftrags am Auslieferungstermin oder bei
vorzeitiger Rückgabe wahrend des Abrechnungszeitraums sind die gesamten
Mietgebühren zu entrichten.
Befindet sich der Kunde hinsichtlich früherer Auftrage in Zahlungsverzug, so können wir
jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unaufgefordert über den beabsichtigten
Verwendungszweck und den Einsatzort des Mietgegenstands genau Auskunft zu erteilen.
Auf außergewöhnliche Umstande und Aufnahmeformen ist hinzuweisen.
Der Mietgegenstand darf nur von fachkundigem Personal bedient werden. Dieses ist auf
die in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Verpflichtungen durch den Mieter
hinzuweisen. Der Kunde hat für die fortwahrende Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Einsatz des Mietgegenstands in Unruhegebieten,
insbesondere in Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten, bei gewalttätigen
Ausschreitungen, sowie in Katastrophengebieten und das Aussetzen radioaktiver
Strahlung ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu
behandeln sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz des Mietgegenstands zu treffen,
insbesondere zum Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Hitze, starker
Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Meerwasser, oder Regen, etc., sowie zum
Schutz bei Luft-, Fahrzeug-, Hochgebirgs-, Unterwasser-, Hochsee- oder Stuntaufnahmen.
Er hat sich rechtzeitig über drohende Wetterwechsel und extreme Drehverhältnisse zu
informieren und den Mietgegenstand entsprechend zu schützen und gegebenenfalls zu
versichern. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig gegen
Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern. Der Mietgegenstand ist beim Be- und
Entladen, sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz-
und Erschütterungsschaden zu schützen.
Eine gewerbliche Weitervermietung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher
Genehmigung gestattet.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen gelten die AGB des Fahrzeughalters. Diese stellen wir
auf Wunsch zur Verfugung.
Der Kunde hat sich bei Übernahme des Mietgegenstands bzw. bei Versand nach Erhalt
des Mietgegenstands von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem
einwandfreien Zustand des Mietgegenstands zu überzeugen. Eine etwaige
Mangelhaftigkeit des Mietgegenstands ist uns unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde
seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haften wir nicht mehr für Schaden wegen der
Mangelhaftigkeit des Mietgegenstands oder für Mangelfolgeschaden. Die Übernahme des
Mietgegenstands ohne eine Anzeige von Mangeln gilt als Bestätigung der Vollständigkeit
sowie des einwandfreien Zustands. Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren
Mangeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, dass
die Mangel bereits bei Übergabe vorhanden waren.
Die Transportgefahr geht in jedem Fall mit Verlassen des vertraglich vereinbarten
Abholortes auf den Kunden über.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstands eine Kaution in
Hohe des Gesamtwertes des Mietgegenstands zu erheben.
Bei Ablauf der Mietzeit hat der Kunde den Mietgegenstand unbeschädigt, gereinigt,
betriebsfähig und vollständig zurückzugeben. Die Rücknahme des Mietgegenstands durch
uns erfolgt unter dem Vorbehalt einer Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands. Wir
behalten uns eine ausführliche Prüfung des Mietgegenstands und bei dessen
Beschädigung die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor. Der
Kunde ist spätestens bei der Rückgabe des Mietgegenstands verpflichtet, uns auf
eventuelle Schaden an dem Mietgegenstand unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies
gilt auch dann, wenn der Kunde Schaden nur für möglich halt.
Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich
geltend gemacht werden, ansonsten sind sie gegenstandslos.
Der Kunde haftet vom Versand- /Abholtag bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen
Rückgabe an uns in der jeweiligen Betriebsstatte oder am vereinbarten Ort für
Beschädigungen, den Verlust oder den Untergang des Mietgegenstands und dies auch für
den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallsschaden. Der Kunde hat dafür Sorge zu
tragen, dass der Mietgegenstand unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen
eingesetzt wird.
Der Kunde haftet für die vom Mietgegenstand ausgehende Betriebsgefahr, sofern diese
nicht auf einen Mangel des Mietgegenstandes zurückzuführen ist. Der Kunde hat uns von
durch ihn verschuldete Schadensersatzanspruche oder Forderungen Dritter freizustellen,
die diese gegen uns geltend machen. Dies gilt insbesondere, soweit wir wegen einer vom
Kunde verantworteten Verletzung von offentlich- rechtlichen Vorschriften in Anspruch
genommen werden.
Reparatureingriffe des Kunden sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei
Zuwiderhandlung schadensersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden
ausschließlich durch uns veranlasst bzw. Vorgenommen.
Der Kunde haftet bei Verschulden (i) im Falle des Verlustes oder des Unterganges des
Mietgegenstands auf Schadensersatz in Hohe der Wiederbeschaffungskosten eines
gleichen Gerats; diese Ersatzpflicht gilt auch dann, wenn der Umfang der Beschadigung
einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich kommt, (ii) im Falle von Beschadigungen auf
Schadensersatz fur Reparaturkosten zuzuglich eines eventuellen Wertminderungsbetrags
sowie eines Nutzungsausfalls in Hohe des wahrend des Reparaturzeitraums anfallenden
Mietzinses sowie (iii) im Falle einer Beschlagnahme des Mietgegenstands auf
Schadensersatz in Hohe des Mietausfalles bis zur Ruckgabe an uns, oder bei Totalverlust
in Hohe der Wiederbeschaffungskosten eines gleichen Gerats.
Auftretende Storungen, Unfalle, Schaden, Mangel, der Verlust oder der Untergang des
Mietgegenstands sind unverzuglich, spatestens jedoch 48 Stunden nach Kenntnisnahme
des Ereignisses uns und – im Falle von Diebstahl oder Sachbeschadigung durch Dritte
zusatzlich der Polizei – zu melden. Auf unser Verlangen hat der Kunde eine
Stellungnahme in Textform abzugeben.
Der Kunde hat bei der Schadensabwicklung eine Mitwirkungspflicht.
Wir übernehmen keine Gewahr dafür, dass der Mietgegenstand der vom Mieter
beabsichtigten Verwendung genügt. Es ist allein Sache des Kunden dafür Sorge zu
tragen, dass das von ihm gewünschte Ergebnis mit dem Mietgegenstand auch erzielt
werden kann.
Sofern der Kunde Schadensersatzanspruche geltend macht, haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die schadigende Handlung auf Vorsatz oder grober
Fahrlassigkeit beruht sowie bei Verletzungen von Korper, Gesundheit und Leben oder der
Verletzung von Kardinalspflichten. Außer in den in vorstehendem Satz genannten Fallen
sind die Schadensersatzpflichten auf einen Betrag in Hohe des Mietzinses, der fur einen
Tag fallig ware, begrenzt. Die weitere Haftung bspw. fur Mangelfolgeschaden und
mittelbare Schaden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und
Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen.
Für Gegenstande des Mieters, welche sich in unseren Raumen befinden oder dort
gelagert werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund
unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Wetter, Streik der Zulieferer, Aussperrung,
Materialknappheit, behordliche Anordnungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Bei Fahrzeugen besteht eine KFZ-Versicherung über den Halter des Fahrzeugs. Der
Kunde tragt bei Schaden an der Außenhülle des Fahrzeugs keine Selbstbeteiligung; für
alle anderen Schaden ist der Kunde in vollem Umfang haftbar.
Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Hohe von 9 % über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Eine Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt
hiervon unberührt.
Es kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet
werden. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen
zurückzuhalten. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Geschäftsbeziehung
auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet. Diese Kundendaten werden
intern an unsere Mitarbeiter sowie gegebenenfalls zweckgebunden an externe
Geschäftspartner übermittelt.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine Daten daneben auch für Zwecke der
Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn
genutzt werden. Der Mieter kann hierfür jederzeit sein Einverständnis widerrufen.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass unsere Leistungen bis auf Widerruf auf
elektronischem Wege abgerechnet werden. Dies umfasst explizit den Versand
elektronisch verfasster Rechnungen, Gutschriften und ggf. auch Mahnungen bei
gleichzeitigem Verzicht auf Papierversand.
Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO
wird gewährleistet. Dies gilt bei der zweckgebundenen Übermittlung an Dritte.
Bei Vertragen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird Erfurt als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist stets Erfurt.
Die vorstehenden Bedingungen können nur mittels schriftlicher Vereinbarung abgeändert
oder bestätigt werden. Dies gilt auch, soweit diese Schriftformklausel davon betroffen ist.
Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch berührt, dass eine oder
mehrere der Klauseln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ganz oder teilweise unwirksam
oder nichtig sein sollte. Fur diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine der
unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nachsten kommende wirksame Regelung zu
vereinbaren.
Stand 15. Mai 2023